Schulpflichtige Kinder

Mit Beginn eines Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30.09. vollenden werden, dazu zählen auch Kinder, die am 01. Oktober ihren 6. Geburtstag haben.

Flexi-Kinder

Für Kinder, die zwischen dem 01.07. und 01.10. geboren sind, gilt die seit 2018 geltende neue Regelung zur „Flexibilisierung des Einschulungstermins“. Die Erziehungsberechtigten dieser Kinder können durch schriftliche Erklärung den Schulbesuch um ein Jahr hinausschieben. Die formlose Erklärung ist bis zum 01. Mai gegenüber der Schule abzugeben. Sie muss nicht begründet werden. (§64 Absatz 1 Satz 2 NSchG)

Kann-Kinder

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zwischen dem 02.10. und 31.12. sechs Jahre alt werden, vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem Sozialverhalten ausreichen entwickelt sind. Die Entscheidung, ob diese Kinder eingeschult werden, obliegt der Schulleitung. (§64 Absatz 1 Satz 3 + 4 NSchG)

Rückstellung schulpflichtiger Kinder

Schulpflichtige Kinder, die körperlich, geistig oder in ihrem sozialen Verhalten nicht genügend entwickelt sind, um mit der Aussicht auf Erfolg am Unterricht der Grundschule teilzunehmen, können vom Schulbesuch um ein Jahr zurückgestellt werden. Die Rückstellung muss schriftlich unter Angabe von Gründen und ggfs. Einreichung entsprechender weiterer Unterlagen (Arzt- und/oder Therapieberichte, Gutachten, etc.) bei der Schulleitung beantragt werden.
Die Entscheidung der Rückstellung wird von der Schulleitung getroffen. In solchen Fällen besteht zum Teil die Möglichkeit und dann eventuell auch die Pflicht zum Besuch eines Schulkindergartens, um die noch vorliegenden Defizite abzubauen und die Entwicklung weiter zu fördern. (§64 Absatz 2 NSchG)


Schuleingangsuntersuchung

Alle Kinder, die zum neuen Schuljahr schulpflichtig werden, sind verpflichtet an der vom Gesundheitsamt der Stadt Göttingen durchgeführten Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen. (§56 NSchG)

Dies gilt auch für Kinder, die aufgrund der Flexi-Regelung oder auf Antrag erst im nächsten Schuljahr eingeschult werden sollen. Die Schuleingangsuntersuchung ist eine der Grundlagen für Eltern und Schulleitung für eine Beratung und Entscheidungsfindung über den Zeitpunkt der Einschulung – auch für den Fall, dass Erziehungsberechtigte sich noch anders entscheiden. Die Schulleitung benötigt eine hinreichende Entscheidungsgrundlage für eine eventuelle Rückstellung nach §64 Absatz 2 NSchG.

Wenn bei der Schuleingangsuntersuchung festgestellt wird, dass die Kinder die Schulfähigkeit aufweisen, sie aber trotzdem auf Wunsch der Eltern erst ein Jahr später eingeschult werden (Flexi-Kind), müssen diese Kinder vor der Einschulung kein zweites Mal vorgestellt werden. Das Gesundheitsamt bietet aber an, die Kinder nochmal zu untersuchen. Gerne können die Eltern von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.

Die Schuleingangsuntersuchungen finden im Gesundheitsamt statt. Die Einladung erfolgt ebenfalls durch das Gesundheitsamt, dieses legt auch die Prioritäten für die Reihenfolge der Termine fest.

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Einzugsgebiet der GS Herberhausen

Die Stadt Göttingen hat für ihre Grundschulen Einzugsbereiche festgelegt. Die zuständige Grundschule ist abhängig von der Straße, in der das Schulkind wohnt. Die Einzugsgebiete der einzelnen Grundschulen finden Sie in der Schulbezirkssatzung der Stadt Göttingen (==> GS Herberhausen auf Seite 5)

In begründeten Ausnahmefällen kann eine vom Einzugsgebiet abweichende Grundschule besucht werden. Diese Ausnahme nach §63 Absatz 3 NSchG ist bei der für den Wohnsitz zuständigen Schule zu beantragen.

Ist die zuständige Schule eine teilgebundenen oder vollgebundene Ganztagsschule kann eine Halbtagsschule oder eine offene Ganztagsschule besucht werden. Bietet die zuständige Schule kein Ganztagsschulangebot kann eine Schule mit Ganztagsschulangebot besucht werden. Diese Ausnahmen nach §63 Absatz 4 NSchG bedürfen keiner Antragstellung und Genehmigung.

Schulanmeldung

Ein Jahr vor der Einschulung findet im Frühjahr die Schulanmeldung statt. Wenn Sie in unserem Einzugsgebiet wohnen, werden Sie automatisch von uns angeschrieben und zur Schulanmeldung eingeladen. Sollten Sie zwischenzeitlich in unser Einzugsgebiet ziehen, melden Sie sich bitte direkt bei uns.

Veranstaltungen für Schulanfänger

Im letzten halben Jahr vor der Einschulung finden für die zukünftigen Schulkinder und ihre Eltern verschiedene Veranstaltungen (Kennenlerntag, Elternabend) statt, um die Schule und das Schulleben schon einmal kennenzulernen.
Kinder und Eltern werden zu den anstehenden Veranstaltungen immer rechtzeitig vorher noch einmal schriftlich eingeladen.

Anmeldung zur Ganztagsbetreuung

Die Informationen und Anmeldeunterlagen für die Ganztagsbetreuung und Mittagsverpflegung werden immer im Frühjahr (Ende Februar/Anfang März) für das kommende Schuljahr an alle zur Einschulung bei uns angemeldeten Kinder versandt.